Infoleiste Aufgaben der Feuerwehr © 2017, Freiwillige Feuerwehr Neuhausen. Alle Rechte vorbehalten. Impressum Retten Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen, und/oder das Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle. Löschen Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft. Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die technischen Hilfeleistungen stark zu - die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation. Bergen Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen. Schützen Vorbeugende Maßnahmen (das Schützen) beinhalten im Wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden z. B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen. Besonders in Industrienationen wird dem Betriebsbrandschutz immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene betriebliche, sei es durch öffentliche Feuerwehren. Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Weiterhin arbeitet die Feuerwehr in verschiedenen Fachgebieten bei der Erstellung von Standards mit. Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren.   Aufgaben des Kommandanten (nach BayFwG Art. 8) 1. Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Der Kommandant trägt Sorge dafür, dass die FW personell und materiell in der Lage ist ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen: - Nachwuchswerbung organisieren - Feuerwehranwärter und Feuerwehrdienstleistende (Sollstärke min. 27) verpflichten - Aus-/Weiterbildung (z.B. Truppmann, Truppführer, Atemschutz, Maschinist, Gruppenführer) und Vorsorgeuntersuchungen durch zugelassenen Arzt organisieren - Mannschafts- und Führungsdienstgrade ernennen - Beschaffung / Ersatzbeschaffung notwendiger Fahrzeuge und Geräte verlangen - Aufsicht über die Pflege der Fahrzeuge, Geräte, Bekleidungs- und persönliche Ausrüstungsgegenstände führen - Übungs- und Ausbildungsplan erstellen - Übungen aufgabenbezogen gestalten und durchführen - Teilnahme an Leistungsprüfungen organisieren - Ehrungen (z.B. Feuerwehrehrenzeichen) beantragen - Unfallverhütungsvorschriften unterweisen und auf Einhaltung achten 2. Verantwortliche Leitung der Einsätze Taktischen Einsatz der Feuerwehr am Schadensort veranlassen und koordinieren: - Erkunden und Gefahren beseitigen - Führungsstruktur aufbauen - Sicherheits- und Fachbehörden verständigen - Einsatz mit anderen Hilfsorganisationen abstimmen - Nachalarmierung veranlassen - Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Behörden sicherstellen - Lagebericht geben - Versorgung und Ablösung der Einsatz- und Hilfskräfte rechtzeitig organisieren - Brandwache sicherstellen und Einsatzende bekanntgeben - Einsatzberichte erstellen 3. Beratung und Zusammenarbeit mit Gemeinde / Markt / Stadt / Kreis in Fragen   des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes - Gemeinde beraten - Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeister, Gemeindeverwaltung, Kreisbrandinspektion, Polizei, Hilfsorganisationen und Fachbehörden